Doch weiterhin Versand in die Schweiz möglich

Man fragt sich des öfteren womit die IHK die Zwangsmitgliedschaft aller Gewerbebetreibenden denn nun wirklich verdient. Zum wiederholten Male erhielt ich auf meine Anfragen entweder absolut unzureichende Antworten, die ich mir auch selbst aus dem Internet zusammensuchen hätte können, oder eben falsche.

Auf meine Nachfrage zur neuen Mehrwertsteuergesetzgebung in der Schweiz mit ausdrücklicher Nennung unseres Vertriebswegs Fernabsatz, d.h. wir liefern ausnahmslos Waren per Paketdienst oder Spedition in die Schweiz, gab man mir die Auskunft, dass diese Neuregelungen ab 2018 auf uns zutreffen würden.
Erst die Deutsch-Schweizer Handelskammer konnte sehr kompetent mit einer Rückfrage nach unserer genauen Geschäftstätigkeit aufklären, dass solange unsere Kunden wie bisher die Einfuhrumsatzsteuer selbst entrichten, für uns erst mal alles beim Alten bleibt.

Tabellarische Übersicht zu den Änderungen für ausländische Unternehmen im Schweizer MWST-Gesetz zum 01.01.2018 bzw. 01.01.2019


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