| Montag, den 22. März 2010 um 09:10 Uhr | |||
Unberechtigte LastschriftIn der letzten Zeit nimmt leider die Anzahl der unberechtigten Lastschriften von unserem Geschäftskonto deutlich zu. Es ist leider so, daß eine Reihe von Betrügern und Schnorrern unsere bekannten Kontodaten gerne zu unberechtigten Zwecken nutzt. Wie immer rechnet man damit, daß die Kontrolle auf einem Geschäftskonto mangelhaft sei und der Betrug erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entdeckt würde. Den Vogel schießen dann aber jene beteiligten Unternehmen ab, die nicht nur Ihre Sorgfaltspflicht durch die unberechtigten Lastschriften verletzt haben, sondern die einem dann auch noch lächerliche Mahnungen über dubiose Inkassobüros zukommen lassen. Sollte doch spätestens die Rücklastschrift der Grund sein, Konto und Berechtigung zur Abbuchung noch einmal gründlich zu überprüfen. Aber was will man schon von den hauptsächlich beteiligten Unternehmen aus der Glücksspiel- und Sexbranche anderes erwarten? Die Sache läuft sich in der Regel schon vor der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids tot, da dessen Ausstellung mit 25 EUR im Voraus vom Antragsteller zu bezahlen ist, und diese Ausgabe, die aufgrund der höchst zweifelhaften Forderungen praktisch nie zu einem Geldeingang führen wird, von diesen Firmen nahezu immer gescheut wird.
Die Möglichkeit, unsere ja gar nicht so prominent präsentierten Kontodaten gar nicht zu veröffentlichen, ist aus Gründen des Kundenservice für uns keine Alternative.
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